In Bezug auf die Auflösung des Vertrags wurde zum einen vereinbart, dass jede gegenseitige Entschädigungspflicht entfalle, wenn die Parteien bis zum 15. November eines Jahres gemeinsam beschliessen, dass keine weiteren Veranstaltungen vertragsgegenständlicher Art mehr durchgeführt werden können, da die hierfür notwendigen Bewilligungen nicht mehr erteilt werden. Zum anderen wurde festgehalten, dass die A. D. gegen Fr. 150'000.-- zuzüglich der nachweislichen Investitionskosten die an der Veranstaltung erworbenen Rechte zur Verfügung stellt, sollte D. bis zum 15. November 2009 beschliessen, die Veranstaltung nicht mehr mit der