2. D. (Genossenschaft [nachfolgend D.]) mit Sitz in Y. bezweckt, Y. als Tourismusort zu fördern. Laut Handelsregistereintrag sollen in erster Linie der Aufenthaltstourismus und ergänzend dazu der Ausflugstourismus gefördert werden. Für D. kollektivzeichnungsberechtigt sind E. seit 1998 und F. seit 2002; G. war es von 2000 bis 2008.