Der Vermittler hat dann aber, ohne jedes Zutun der Kläger, das Konkursamt als beklagtische Partei auf dem Leitschein aufgeführt. Wovon er sich dabei leiten liess, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Der Leitschein ist sodann auch in sich unstimmig. Der Vermittler hat, wiederum ohne Vorgabe durch die Kläger, formuliert "Konkursamt Imboden, vertreten durch den Gläubigerausschuss, wiedervertreten…". Auch dieses Vertretungsverhältnis ist eine eigene – und falsche – Erfindung des Vermittlers. Das Konkursamt als Konkursverwaltung wird nie durch den Gläubigerausschuss vertreten – wenn schon umgekehrt.