Aus den Akten ergibt sich, dass im Zeitraum von April-Oktober 2007, zum Teil weit über den Eingabetermin hinaus, insgesamt 5, sich teilweise in den Beträgen ergänzende, zum Teil überschneidende und in den Forderungsgründen unterschiedliche Anmeldungen erfolgt sind. Obwohl die angemeldeten Ansprüche mangels Belegen ursprünglich vollständig zurückweisend, hat die Konkursverwaltung in der Folge dennoch verschiedene Ansprüche der Kläger kolloziert, wobei im August 2008 Anhörungen der Kläger stattgefunden haben (act. 02.1.II.14, act. 09.2.23), deren Gegenstand und Ausgang nicht aktenkundig ist. Die Konkursverwaltung hat sodann in den umstrittenen Ord.