Seite 20 — 21 III. Demnach wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.-- und einer Schreibgebühr von Fr. 336.--, total somit Fr. 1'336.--, gehen zu Lasten des Beschwerdeführers, der zudem die Beschwerdegegner ausseramtlich mit Fr. 1'000.-- inklusive Mehrwertsteuer zu entschädigen hat.