Seite 15 — 21 Art. 12 BGFA mit Hinweis auf Beat Hess, Das Anwaltsgesetz des Bundes (BGFA) und seine Umsetzung durch die Kantone am Beispiel des Kantons Bern, ZBJV 140 (2004) S. 121). Eine andere Betrachtungsweise kann sich aus der Nutzung der Reisezeit ergeben. So ist es Anwältinnen oder Anwälten bei Zugreisen grundsätzlich möglich, die Zeit produktiv zu nutzen. Die fehlende Infrastruktur schränkt das Arbeiten jedoch vorweg ein. Insbesondere auf stark frequentierten Strecken ist eine Tätigkeit unter Wahrung der Diskretion oft kaum möglich.