Das Büro in Chur wird an zweiter Stelle aufgeführt. Unterschiede in der Bedeutung der Büros werden ansonsten aber nicht gemacht. Namentlich fehlen Angaben, die auf eine beschränkte Präsenz der Anwälte an einem Ort hinweisen. Praktiziert ein Anwalt an zwei Orten, wird seine Mandantschaft zumindest dann, wenn kein Hinweis auf besondere Präsenzzeiten gemacht werden, wohl erwarten, dass erstens der Wechsel vom einen ins andere Büro nicht entschädigungspflichtig ist und zweitens die Wahrnehmung von auswärtigen Terminen jeweils ab jenem Büro in Rechnung gestellt wird, das näher liegt.