2. Der Kreispräsident Maienfeld erklärte mit Schreiben vom 10. November 2009 den Verzicht auf die Einreichung einer Vernehmlassung. 3. A.Y. und B.Y. liessen in ihrer Beschwerdeantwort vom 26. November 2009 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde beantragen. 4. Auf die Begründung der Anträge wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Seite 4 — 21 II. Erwägungen