Die Widerklage habe auch keinen Einfluss auf den Streitbetrag, weshalb kein Interessenwertzuschlag geschuldet sei. Anerkannt werde lediglich ein Aufwand von pauschal 3 Stunden für Instruktionen im Hinblick auf die Teilnahme an die Vermittlungsverhandlung, die Ausfertigung eines schriftlich formulierten Rechtsbegehrens und die Ein-