3. Am 25. Juni 2009 stellte der Kreispräsident Maienfeld den Leitschein aus, in welchen folgende Rechtsbegehren aufgenommen wurden: Klägerisches Rechtsbegehren: 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, den Klägern Fr. 3'920.10 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge - letztere zuzüglich Mehrwertsteuer - zu Lasten des Beklagten. Beklagtisches Rechtsbegehren: 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter voller Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Klägers. Widerklage: 1.