A.1. Am 24. April 2009 machten A.Y. und B.Y. beim Kreispräsidenten Maienfeld gegen X., Ofen / Cheminéebau in C., eine Forderungsklage in Höhe von Fr. 3'920.10 anhängig. Die auf den 19. Mai 2009 angesetzte Vermittlungsverhandlung wurde auf Ersuchen des Beklagten auf den 18. Juni 2009 verschoben. 2. An der Vermittlungsverhandlung vom 18. Juni 2009 um 16.00 Uhr in Maienfeld liess sich X. durch Rechtsanwalt Dr. iur. Z. aus St. Moritz vertreten. Bemühungen, die Streitsache gütlich beizulegen, blieben erfolglos.