b) Die Umrechnung eines Monatslohns auf den für das Minusstundenentgelt massgebenden Stundenlohn müsste eigentlich, analog wie bei den Überstunden, so erfolgen, dass der Monatslohn für jeden Monat separat durch die Anzahl Normalarbeitsstunden dieses Monats zu teilen wäre, da Letztere von Monat zu Monat differieren. Um diesen übertriebenen Rechenaufwand zu vermeiden, lassen Lehre und Rechtsprechung die Teilung des Jahreslohns durch die Jahressollstunden als Näherung zu.