In der 18. Kalenderwoche erfolgte eine Anpassung zu Gunsten des Arbeitnehmers. Die Sollarbeitszeit gemäss Arbeitsrapport betrug lediglich 34 Stunden (1. Mai), obwohl in der Stundenzusammenstellung von 42.5 Stunden ausgegangen wurde. Unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit von 45.5 Stunden wurde dem Arbeitnehmer daher nachträglich richtigerweise ein Saldo von +11.5 Stunden angerechnet. Dies ergibt sich auch aus der revidierten Stundenzusammenstellung des Arbeitgebers (Editionen 01).