Seite 10 — 15 Sollarbeitszeit der 1. Kalenderwoche 2007 von 25.5 Stunden auf 34 Stunden korrigiert, da es sich nur beim 1. Januar um einen allgemein anerkannten Feiertag handelt und dieser im Jahre 2007 auf einen Montag fiel. An den übrigen Tagen jener Woche galten die normalen Arbeitszeiten (4 x 8.5 Stunden). Bei einer Sollarbeitszeit von 34 Stunden und einer tatsächlichen Arbeitszeit von 22 Stunden ist daher entsprechend des handschriftlichen Vermerks ein Minus von 12 Stunden anzurechnen. In der 18. Kalenderwoche erfolgte eine Anpassung zu Gunsten des Arbeitnehmers.