Dem Arbeitsrapport ist demgegenüber zu entnehmen, dass der 27. Dezember 2006 als erster Tag nach den allgemein anerkannten Feiertagen auf einen Mittwoch fiel und somit - wie auch der 28. und der 29. Dezember 2006 - ein normaler Werktag war. Die wöchentliche Sollarbeitszeit wäre dementsprechend mit 25.5 Stunden (3 Tage à 8.5 Stunden) zu veranschlagen gewesen. Somit resultierte aus der 52. Kalenderwoche, in welcher X. gemäss seinen Aufzeichnungen 12.5 Stunden arbeitete, nicht ein Plus von 12.5 Stunden, sondern vielmehr ein Minus von 13 Stunden.