Seite 9 — 15 wurden beispielsweise im Jahr 2004 drei der zuviel bezogenen Ferientage mit den geleisteten Überstunden abgegolten und entsprechend auf das Folgejahr übertragen (siehe handschriftliche Korrektur). Auch im nachfolgenden Jahr wurde entsprechend vorgegangen. Dies bedeutet, dass die Ende 2007 angegebenen Minusstunden das Resultat der über die vorangegangenen Jahre jeweils aufgerechneten und auf das Folgejahr übertragenen Minus- und Plusstunden ist. Im vorliegenden Berufungsverfahren geht es einzig um das Kalenderjahr 2007 (vgl. Berufungsbegründung S. 8).