6. Ausgehend von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42.5 Stunden ist in einem nächsten Schritt die Anzahl der Minusstunden im Jahr 2007 und deren geldwerte Anrechnung zu ermitteln. Die Vorinstanz ging diesbezüglich davon aus, dass X. am Ende des Arbeitsverhältnisses ein Minussaldo von 190.25 Stunden aufgewiesen und 25.5 Stunden zuviel an Ferien bezogen habe. Insgesamt habe er somit während seiner Anstellungszeit 215.75 Stunden zu wenig gearbeitet. Bei einem aus dem Monatslohn dividiert durch die monatliche Arbeitszeit errechneten Stundenansatz von Fr. 30.70 ergebe sich daraus der Betrag von Fr. 6'623.50, welcher sich der Arbeitnehmer anrechnen lassen müsse.