Der gleiche Wert ist auch auf den vorgefertigten und vom Arbeitnehmer auszufüllenden Arbeitsrapporten in der untersten Zeile vermerkt. Ab dem Jahr 2006 wurde sodann sowohl in der Stundenzusammenstellung wie auch in den Arbeitsrapporten durchwegs eine wöchentliche Arbeitszeit für X. von 42.5 Stunden angegeben. Dies deckt sich im übrigen auch mit der Aussage von H., wonach die Arbeitszeit nach der Geschäftsübernahme durch Y. von täglich 8.75 Stunden auf 8.5 Stunden reduziert wurde, was in einer Besprechung zwischen dem Arbeitgeber, X. und ihr beschlossen worden sei.