Seite 5 — 15 Arbeitszeugnis sowie die Anrechnung der zuviel bezogenen Ferien, wobei bezüglich des Saldos zwischen den Ausführungen der Vorinstanz und den Berechnungen des Berufungsklägers eine geringfügige Abweichung besteht, auf welche noch näher einzugehen sein wird. Gegenstand des Berufungsverfahrens bildet damit in erster Linie die Ermittlung der wöchentlichen Arbeitszeit und die Berechnung der daraus resultierenden Minusstunden sowie deren geldwerte Anrechnung.