1.a) Y. macht zunächst geltend, X. habe seine Forderung in der Berufungsbegründung auf einen Betrag unter Fr. 8'000.-- reduziert. Es sei daher zu prüfen, ob die Berufung im vorliegenden Fall das richtige Rechtsmittel sei oder ob nicht vielmehr eine Beschwerde hätte eingereicht werden müssen. Die eingereichte Berufung entspreche jedoch den Anforderungen der Beschwerde nicht.