2. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger folgendes Arbeitszeugnis auszustellen: (…) 3. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 3'000.-- und Schreibgebühren von CHF 500.--, werden auf die Gerichtskasse genommen. 4. Der Kläger wird verpflichtet, den Beklagten mit CHF 3'000.-- inkl. Mwst ausseramtlich zu entschädigen. 5. (Rechtsmittelbelehrung). 6. (Mitteilung).“