E. Mit Urteil vom 18. August 2009, mitgeteilt am 7. Oktober 2009, erkannte das Bezirksgericht Maloja wie folgt: „1. Die Klage wird teilweise gutgeheissen und der Beklagte verpflichtet, dem Kläger den Betrag von CHF 2'904.00 netto, zuzüglich Zins von 5% seit 1. Februar 2008, zu zahlen. 2. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger folgendes Arbeitszeugnis auszustellen: (…) 3. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 3'000.-- und Schreibgebühren von CHF 500.--, werden auf die Gerichtskasse genommen.