D. Nach erfolglos verlaufener Sühneverhandlung unterbreitete X. die Streitsache mit Eingabe vom 17. November 2008 dem Bezirksgericht Maloja. Am 6. Februar 2009 reichte Y. die Prozessantwort ein. Darin anerkannte er die Klage Seite 2 — 15 im Betrag von Fr. 611.50. Im Übrigen sei die Klage unter voller Kosten- und Entschädigungsfolge nebst 7.6% MWST zu Lasten des Klägers abzuweisen.