Der Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von CHF 10'535.50 netto samt 5% Verzugszins seit 01. Februar 2008 zu bezahlen. 2. Der Beklagte sei zu verpflichten, ein Arbeitszeugnis für den Kläger mit nachstehendem Inhalt zu verfassen und ihm auszuhändigen: (…) 3. Unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. 7.6% MWST) zu Lasten des Beklagten. Beklagtisches Rechtsbegehren 1. Abweisung der Klage 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge gemäss Gesetz“