2. Die Kosten des Berufungsverfahrens und des Anschlussberufungsverfahrens von insgesamt Fr. 10'288.-- (Gerichtsgebühr Fr. 10’000.--, Schreibgebühren Fr. 288.--) gehen zu ¾, somit Fr. 7'716.--, zu Lasten des Berufungsklägers und zu ¼, somit Fr. 2'572.--, zu Lasten der Anschlussberufungsklägerin. 3. Der Berufungskläger hat die Anschlussberufungsklägerin für das Berufungs- und Anschlussberufungsverfahren ausseramtlich mit Fr. 3'500.-- einschliesslich Mehrwertsteuer zu entschädigen.