Seite 14 — 17 und Änderungsarbeiten respektive die Überarbeitung einer bereits einmal ausgeführten Montagearbeit, nicht von diesem hohen Rabatt profitieren würden. Vielmehr gelte auch hier der vereinbarte übliche Satz von 5%, welcher auch bei den anderen Wohnungen des Hauses F zur Anwendung gelangt sei.