In der Schlussabrechnung des Werkvertrags II (KB 14) werden die fraglichen Regierapporte unter dem Titel „Regiearbeiten Wohnungen Nr. 7+8 Cheminée-Lüftungskanal durch Spengler ausgeführt“ festgehalten. X. machte in seiner Stellungsnahme zur Anschlussberufung zu Recht geltend, dass in der Schlussabrechnung betreffend Werkvertrag I (KB 4) diverse Positionen betreffend „Fortluft“ und insbesondere auch eine Position „Zuluft-Cheminée“ zu Fr. 2'495.70 enthalten sei. Ein Nachweis dafür, dass diese Leistungen nicht auch in den Wohnungen des Berufungsklägers erbracht und die entsprechenden Arbeiten erst im Rahmen des Werkvertrages II vorgenommen wurden, liegt nicht vor.