Seite 12 — 17 disponible Räume lediglich eine Heizung. Die Rapporte 8’331-8’333 hätten Arbeiten in der Wohnung 7 im Zeitraum vom 3. bis 5. August 2006 umfasst. Gegenstand der Arbeiten seien Leistungen am Lüftungssystem im Zusammenhang mit dem Cheminée gewesen. Lüftungskanäle seien nun aber nicht Gegenstand des Werkvertrages I zwischen der Baugesellschaft A. und der B.-AG/Y.-AG gewesen. In der Schlussabrechnung der B.-AG/Y.-AG sei denn auch kein Cheminée-Lüftungskanal für die Wohnung Nr. 7 oder 8 unter der entsprechenden Position berechnet worden.