3. Der Berufungskläger macht zunächst geltend, es liege keine im Sinne von Art. 154 SIA-Norm 118 prüffähige Abschlussrechnung vor. Aus den von der Berufungsbeklagten eingereichten Rechnungsunterlagen gehe in keiner Weise hervor, welche Arbeiten in Ausführung des Werkvertrags für die Grundausstattung