2. Im vorliegenden Verfahren geht es um eine grössere Wohnüberbauung in D.. In diesem Zusammenhang schloss die Baugesellschaft A. AG als Auftraggeberin (Bauherrschaft) mit der B.-AG/Y.-AG als Unternehmerin bezüglich der sanitären Anlagen einen Werkvertrag (Werkvertrag I) ab. Die Bauherrschaft wurde durch die Projektleitung, das heisst durch E., vertreten (KB 3). Als Fachingenieur wurde die F.-AG beigezogen (KB 2). X. hat sich in der Folge die Wohnungen F7 und F8 sowie die disponiblen Räume F10 und F11 abtreten lassen, um sie nach seinen eigenen Vorstellungen fertig stellen zu können. Dazu waren Anpassungen gegenüber dem vorgesehenen Grundausbau erforderlich.