D. Mit Urteil vom 8. Juli 2009, mitgeteilt am 21. September 2009, erkannte das Bezirksgericht Maloja wie folgt: „1. Die Klage wird teilweise gutgeheissen und der Beklagte verpflichtet, der Klägerin CHF 66'151.85 zuzüglich 5% Zins seit 25. September 2007 zu bezahlen. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 8'000.--, einem Streitwertzuschlag von CHF 1'500.-- und