Beklagtisches Rechtsbegehren 1. Abweisung der Klage 2. Unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Klägerschaft.“ C. Nach erfolglos verlaufener Sühneverhandlung unterbreitete die Y.-AG die Streitsache mit Eingabe vom 9. Januar 2009 dem Bezirksgericht Maloja, wobei das Rechtsbegehren insoweit geändert wurde, als der Zins von 5% erst ab 19. Dezember 2007 gefordert wurde.