Seite 12 — 13 III. Demnach wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 800.-- und einer Schreibgebühr von Fr. 192.--, total somit Fr. 992.--, gehen zu Lasten des Beschwerdeführers.