Gemäss Lohnausweis bezog der Beschwerdeführer - nachdem er wieder Arbeit gefunden hatte - in den letzten 10 Monaten des vergangen Jahres einen Nettolohn von Fr. 68'108.--. Auf ein Jahr hochgerechnet ergibt dies eine Nettolohnsumme von Fr. 81'729.--. Daraus errechnet sich ein durchschnittlicher Monatslohn von Fr. 6'810.--. Die Beschwerde erweist sich zusammenfassend als offensichtlich unbegründet und ist - soweit auf sie einzutreten ist - abzuweisen. Seite 11 — 13 8. Bei diesem Ausgang gehen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu Lasten von X..