aufwändigen Prozess. Die Gerichtsgebühr beläuft sich zwischen Fr. 100.-- und maximal Fr. 3'000.-- (vgl. Art. 5 lit. d) des Kostentarifs in Zivilsachen, BR 320.075). Auch der anwaltliche Aufwand dürfte sich - wie letztlich auch aus der dreiseitigen Beschwerdeeingabe folgt - in Grenzen halten. Bei einem Überschuss von mindestens Fr. 1'475.-- ist der Beschwerdeführer damit in der Lage, innert wenigen Monaten für die Anwalts- und Verfahrenskosten des anhängig gemachten vormundschaftlichen Beschwerdeverfahrens aufzukommen.