Wie der Beschwerdeführer selbst einräumt, ist er mit dem VW Golf, den ihm sein Arbeitgeber als Geschäftswagen zur Verfügung stellt und den er auch privat nutzen darf, ganzjährig in der Schweiz unterwegs. Dass es ihm gleichzeitig aber nicht möglich sein soll, mit dem Golf seinen Wohnort zu erreichen, ist umso weniger nachvollziehbar, als der Beschwerdeführer in C. und damit an mittlerer Lage daheim ist. Solche Regionen sind - wie sich auch im Kanton Graubünden zeigt - praktisch immer ohne Schneeketten oder Allradantrieb erreichbar. Zwar kann erheblicher Schneefall in höheren Lagen ab und an das Fortkommen auf gewissen Streckenabschnitten erschweren.