d) Gleich verhält es sich mit der Behauptung, die Privathaftlicht- und Hausratversicherung müssten zusätzlich zum Grundbetrag Berücksichtigung finden. Auch diese Auslagen sind - wie sich bereits aus den betreffenden Richtlinien ergibt - im erweiterten Grundbetrag enthalten (vgl. Kreisschreiben Ziff. I; PKG 2003 Nr. 13 E. 4.d) S. 75; Urteil ZB 05 33 des Kantonsgerichtsausschusses Graubünden vom 16. August 2005 E. 6.d).