Das Gesuch des Gesuchstellers um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung mit Rechtsvertretung durch Rechtsanwalt lic. iur. Hanspeter Zgraggen, Badenerstrasse 15, Postfach 3075, 8021 Zürich, wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Bezirksgerichtspräsidiums Inn von. - eine Gerichtsgebühr von CHF 500.00 - Schreibgebühren von CHF 96.00 - Barauslagen von CHF 30.00 total somit von CHF 626.00 gehen zulasten des Gesuchstellers.