Seite 2 — 13 haltsbeiträge an seine Kinder A. und B. in Höhe von Fr. 1'650.-- seien gerichtsnotorisch. Sein Bedarf - so der Gesuchsteller - übersteige sein monatliches Einkommen von Fr. 6'552.-- bei weitem. 4. Mit Schreiben vom 13. Juli 2009 verzichtete das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden namens des Kantons Graubünden als allfälligem Kostenträger auf die Einreichung einer Stellungnahme. 5. Am 22. Juli 2009 verlangte der Bezirksgerichtspräsident Inn vom Gesuchsteller verschiedene weitere Auskünfte und Belege ein. Innert erstreckter Frist kam X. dieser Aufforderung nach.