des Besuchsrechts Fr. 200.--, Tierhaltung Fr. 250.--, Unterhaltsbeiträge Fr. 1'650.--. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Gesuchsteller wohne mit seiner Lebenspartnerin zusammen. Diese verdiene als selbständige Coiffeuse monatlich netto rund Fr. 2'200.--. X. müsse deshalb für den Hauptteil der Lebenshaltungskosten aufkommen. Da er zudem daheim ein Büro habe, übernehme er Fr. 2'050.-- der Wohnkosten von Fr. 3'500.--. Der Gesuchsteller stehe in regelmässiger ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung. Er habe chronische Paradontitis. Für die Steuern der Jahre 2007 und 2008 müsse er monatlich eine Abzahlungsleistung von Fr. 1'200.-- erbringen.