des X., Gesuchsteller und Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Hanspeter Zgraggen, Badenerstrasse 15, 8021 Zürich, gegen die Verfügung des Bezirksgerichtspräsidenten Inn vom 14. September 2009, mitgeteilt am 5. Oktober 2009, in Sachen des Gesuchstellers und Beschwerdeführers, betreffend unentgeltliche Rechtspflege, hat sich ergeben: I. Sachverhalt