Dass sich die Parteien darauf geeinigt haben, einen gemeinsamen Experten einzusetzen und diesen zu beauftragen, die Ursachen für den Schaden am Mietobjekt (Schimmelpilzbildung) festzustellen, geht klar aus dem Entscheid der Schlichtungsbehörde für Mietwesen des Bezirks Surselva vom 12. Juli 2007 (KB 13) hervor. Darin wird nämlich ausdrücklich festgehalten, dass die Litiganten im Rahmen der von der Schlichtungsbehörde initiierten Vergleichsgespräche überein gekommen sind, innert 10 Tagen einen gemeinsamen Experten zu bestimmen und diesen zu beauftragen, die Schadensursache festzustellen (vgl. KB 13 Ziff. 2).