Gutheissung der Klage Fr. 13'645.00 nebst Zins zu 5% seit 11. Dezember 2007 zu bezahlen. Im vorliegenden Berufungsverfahren beantragen die Berufungskläger nun die vollumfängliche Aufhebung des angefochtenen Urteils sowie die Abweisung der Klage, wobei sie in der schriftlichen Berufungsbegründung sowohl