Seite 3 — 20 „.1. Die Klage wird gutgeheissen und die Beklagten werden unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet, den Klägern CHF 13'645.00 nebst Zins zu 5% seit 11. Dezember 2007 zu bezahlen. 2. Die Kosten des Bezirksgerichts Surselva, bestehend aus: - Gerichtsgebühr CHF 7'000.00 - Schreibgebühr CHF 760.00 - Barauslagen CHF 240.00 total CHF 8'000.00