F. Nachdem anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 3. September 2008 lediglich der Rechtsvertreter der Vermieter erschien und somit keine Einigung erzielt werden konnte, stellte die Schlichtungsbehörde am 3. September 2008 das Protokoll aus und teilte es den Parteien am 16. September 2008 mit. G. Y. und Z. prosequierten in der Folge die Streitsache mit Prozesseingabe vom 1. Oktober 2008 an das Bezirksgericht Surselva, wobei ihr Rechtsbegehren unverändert blieb. A. und B. liessen mit Prozessantwort vom 10. Dezember 2008 die kostenfällige Abweisung der Klage beantragen.