Es sei auch möglich, dass wenig gelüftet, dafür aber oft nasse Wäsche in den Räumen getrocknet worden sei. Demgemäss hielt der Gutachter weiter fest, dass die entstandenen Feuchteschäden und Schimmelpilzbildungen bei normalem Benutzerverhalten mit zwei- bis dreimaligem Stosslüften pro Tag nicht entstanden wären. Mit Schreiben vom 4. Juni 2007 an die Vermieter lehnten A. und B. das Gutachten von E. ab, worauf das vorgängig sistierte Schlichtungsverfahren auf Ersuchen von Y. und Z. fortgesetzt wurde. Am 12. Juli 2007 erliess die