In der Folge einigten sich die Parteien auf die Einsetzung von E., Ingenieurbüro für Hochbautechnik, _, als Experten, welcher am 9. Mai 2007 ein schriftliches Gutachten über die Feuchtigkeitsschäden im Mietobjekt erstattete. Darin gelangte der Experte zum Schluss, „dass in dieser Mietwohnung gar nicht oder nur sehr wenig gelüftet wurde und somit die Feuchtigkeitsprobleme mit den Schimmelpilzbildungen erst dadurch entstanden sind.“ Es sei auch möglich, dass wenig gelüftet, dafür aber oft nasse Wäsche in den Räumen getrocknet worden sei.