Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 26. März 2007 kamen die Parteien überein, innert 10 Tagen einen gemeinsamen Experten zu bestimmen und diesen zu beauftragen, die Ursache der Schimmelpilzbildung festzustellen. Das Schlichtungsverfahren wurde deshalb bis zum Vorliegen des Gutachtens sistiert. In der Folge einigten sich die Parteien auf die Einsetzung von E., Ingenieurbüro für Hochbautechnik, _, als Experten, welcher am 9. Mai 2007 ein schriftliches Gutachten über die Feuchtigkeitsschäden im Mietobjekt erstattete.