betreffend Forderung aus Mietvertrag hat sich ergeben: I. Sachverhalt A. Y. und Z. sind Eigentümer des Mehrfamilienhauses „C.“ in D., welches aus vier Mietwohnungen besteht. Am 26. September 2003 schlossen sie mit A. per 1. November 2003 einen Mietvertrag über eine Wohnung im ersten Obergeschoss der „C.“ ab. Der monatliche Mietzins für die Wohnung einschliesslich Parkplatz betrug Fr. 1'250.00. In der zweiten Hälfte Oktober 2003 zog A. gemeinsam mit seiner damaligen Lebenspartnerin B. Kayser in die Mietwohnung ein, welche nach der Heirat der beiden Mieter als Familienwohnung genutzt wurde.