Entscheidung ─ Dispositiv 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, die angefochtene Verfügung aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Auf das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wird nicht eingetreten. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von Fr. 1’000.00 inkl. Schreibgebühren gehen zu Lasten des Bezirksgerichts Plessur, welches zudem den Beschwerdeführer ausseramtlich mit Fr. 1'400.-- einschliesslich Mehrwertsteuer zu entschädigen hat.